Rechtsprechung
OLG Celle, 20.11.2023 - 2 Ws 317/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Burhoff online
Unterbringung, Anwendbarkeit das neuen Rechts, Altfälle
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
StGB § 2 Abs. 6; StGB § 64; StGB § 67d; StGB § 67e
Unterbringung; Entziehungsanstalt; Fortdauer; Rückwirkungsverbot; Prüfung der Fortdauer einer vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterbringung; Entziehungsanstalt; Fortdauer; Rückwirkungsverbot; Prüfung der Fortdauer einer vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
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Unterbringung; Entziehungsanstalt; Fortdauer; Rückwirkungsverbot; Prüfung der Fortdauer einer vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Unterbringung: Neuregelung des § 64 StGB - Neufälle/Altfälle - Anwendbares Recht
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 10.10.2023 - 166 StVK 101/23
- OLG Celle, 20.11.2023 - 2 Ws 317/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 95
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 25.10.2023 - 5 StR 246/23
Revision gegen die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen nicht belegter …
Auszug aus OLG Celle, 20.11.2023 - 2 Ws 317/23
Nach dieser Vorschrift sind die Voraussetzungen der seit 1. Oktober 2023 geltenden Neufassung des § 64 StGB auch im Erkenntnisverfahren auf "Altfälle" anzuwenden ( BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23 -, juris; BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2023 - 6 StR 405/23 -, juris). - BGH, 04.10.2023 - 6 StR 405/23
Berücksichtigung der Tatausführung wegen der festgestellten erheblichen …
Auszug aus OLG Celle, 20.11.2023 - 2 Ws 317/23
Nach dieser Vorschrift sind die Voraussetzungen der seit 1. Oktober 2023 geltenden Neufassung des § 64 StGB auch im Erkenntnisverfahren auf "Altfälle" anzuwenden ( BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2023 - 5 StR 246/23 -, juris; BGH, Beschluss vom 4. Oktober 2023 - 6 StR 405/23 -, juris). - OLG Hamm, 28.03.2019 - 3 Ws 99/19
Prüfung der Fortdauer der Unterbringung bei laufender Überprüfungsfrist
Auszug aus OLG Celle, 20.11.2023 - 2 Ws 317/23
Zwar hat die Strafvollstreckungskammer gem. § 67e Abs. 1 StGB von Amts wegen nicht nur ein Prüfungsrecht; vielmehr ist sie von Amts wegen verpflichtet, allen Anhaltspunkten nachzugehen, die darauf hinweisen, dass die Erledigung einer Maßregel angezeigt ist, was grundsätzlich auch der Fall sein kann, wenn sich der Prüfungsmaßstab für die Zulässigkeit der weiteren Unterbringung vor Ablauf der Prüfungsfristen des § 67e StGB ändert (OLG Hamm, Beschluss vom 28. März 2019 - III-3 Ws 99/19 -, juris;… Peglau in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Auflage 2022, § 67e, Rn. 12, Fischer, StGB 70. Auflage 2023, § 67e, Rn. 2).
- OLG Saarbrücken, 29.01.2024 - 1 Ws 298/23
Unterbringung, Anwendbarkeit des neuen Rechts, Altfälle
Auf die Vollstreckung einer vor dem 1. Oktober 2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ist über § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB die Vorschrift des § 64 Satz 2 StGB in der seit dem 1. Oktober 2023 geltenden Fassung anzuwenden (Anschluss an OLG Celle, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 Ws 317/23 -, juris).b) § 64 Satz 2 StGB n.F. findet - was die Strafvollstreckungskammer nicht beachtet hat - nach der Vorschrift des § 2 Abs. 6 StGB über § 67d Abs. 5 Satz 1 StGB auch dann Anwendung, wenn - wie hier - über die Erledigung einer vor dem Inkrafttreten der Neuregelung angeordneten und in Rechtskraft erwachsenen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu entscheiden ist (OLG Celle, Beschluss vom 20. November 2023 - 2 Ws 317/23 -, juris;… Senatsbeschluss vom 16. Januar 2024 - 1 Ws 308/23 - Niehaus in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., § 64 StGB, Stand: 28.11.2023, § 64 Rn. 3.1.).
- OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24 Nach der Änderung des § 64 StGB durch das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts vom 26.07.2023 (BGBl. I Nr. 203 vom 02.08.2023) mit Wirkung ab dem 01.10.2023 ist für nachträgliche Entscheidungen über die Erledigung von vor dem 01.10.2023 rechtskräftig angeordneten Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt nach § 67d Abs. 5 S. 1 StGB die Neufassung des § 64 StGB i.d.F. vom 26.07.2023 anzuwenden (so auch OLG Brandenburg…, Beschluss vom 02.01.2024 - 2 Ws 178/23 (S), juris Rn. 11; OLG Celle, Beschluss vom 20.11.2023 - 2 Ws 317/23, juris Ls., NStZ-RR 2024, 95; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.01.2024 - 1 Ws 298/23, juris Ls.; ebenso Baur, NStZ 2024, 74, 77;… BeckOK/Ziegler, Ed. 60, § 64 StGB Rn. 1; Peglau, jurisPR-StrafR 3/2024 Anm. 4; zweifelnd Pollähne, StV 2024, 63, 64).
- OLG Celle, 09.02.2024 - 2 Ws 20/24
Vorwegvollzug; Maßregel; Unterbringung; Entziehungsanstalt; Vollziehung; …